Allgemeine Geschäftsbedingungen ShuttleService(zur Vorlage bei bookingkit.de)

1. Vertragsbeziehung
Durch die Buchung kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf die Beförderung ausschließlich zwischen dem Kunden und der Schopp Hubertus GmbH, Haslacherstr. 4, 79115 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hubertus Schopp, zustande. Für diese rechtlichen Beziehungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schopp Hubertus GmbH sowie ggf. die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen des Online-Bestellsystems, über welches der Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde.
Für die Durchführung des Shuttle-Services gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss, Einbeziehung dieser AGB 2.1 Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von der Bestellung durch den Kunden aus. Die Annahme erfolgt durch die Bestellbestätigung der Schopp Hubertus GmbH. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Mit Abschluss der Buchung akzeptiert der jeweilige Kunde die Geltung dieser AGB. 2.2 Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Beförderungsvertrag mit der Schopp Hubertus GmbH durch eine Buchungsbestätigung per Mail durch die Schopp Hubertus GmbH oder die autorisierte Buchungsstelle zustande. 2.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Anzahl, Preise und Datum der Leistung. Berechtige Beanstandungen sind unverzüglich und direkt bei der Schopp Hubertus GmbH vorzunehmen.
3. Rücktritt des Kunden vom Vertrag 3.1 Jede Buchung ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Leistung.
Eine Stornierung der Buchung durch den Kunden ist nicht möglich. In Einzelfällen sind wir bemüht, Terminverschiebungen möglich zu machen; kontaktieren Sie uns dazu bitte umgehend. 3.2 Buchungen bzw. Gutscheine können nicht in Bargeld eingetauscht werden.
4. Leistungsänderungen, Ausfall von Fahrten 4.1 Die Schopp Hubertus GmbH verpflichtet sich zur Erbringung eines Shuttle-Services. Dabei erfolgt der Transfer des Kunden nebst jeweils eines Fahrrades mit Zubehör und Equipment vom Wiehre Bahnhof Freiburg zur Schauinsland Bergstation.
Änderungen oder Abweichungen der bestellten Leistung nach Reservierung durch den Kunden erfolgen nur bei Notwendigkeit. Über Änderungen wird der Kunde unverzüglich unterrichtet. 4.2 Die Schopp Hubertus GmbH behält sich das Recht vor, aus betrieblichen, technischen oder anderen Gründen Shuttle-Leistungen zu verschieben oder abzusagen. Die Schopp Hubertus GmbH wird sich sodann bemühen kurzfristig entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält eine Buchung ihre Gültigkeit für den Ersatzservice oder es wird – auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden – der Buchungspreis erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Schopp Hubertus GmbH, z.B. Schadensersatzansprüche, sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage der Fahrt jedoch ausgeschlossen. Eine Absage wegen höherer Gewalt bleibt unberührt.
5. Gewährleistung, Haftung 5.1 Die Schopp Hubertus GmbH haftet auf Aufwendungs- oder Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist hier der Höhe nach jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 5.2 Soweit eine Haftung der Schopp Hubertus GmbH für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen. 6. Datenschutz Soweit die Schopp Hubertus GmbH im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten von Kunden erhebt, werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO beachtet. Die Schopp Hubertus GmbH behandelt diese Daten insbesondere vertraulich und nutzt sie ausschließlich im Rahmen des für den Vertragszweck Erforderlichen (insbesondere für die Abwicklung und Bestätigung der Online-Reservierung). Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. 7. Gerichtsstand
Es wird der Sitz der Schopp Hubertus GmbH als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ferner wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Vollkaufmann ist.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist diese Vereinbarung Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls diese Vereinbarung eine Lücke enthalten sollte.

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